Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Unsere Leistungen

  • Verteidigung und Pflichtverteidigung
  • Vertretung von Nebenklägern und Opfern
  • Überprüfung von Bußgeldbescheiden
  • Klageverfahren 

Tipps in Haftsachen

Die Inhaftierung ist ein entscheidender Einschnitt in das tägliche Leben. Nicht nur für den Beschuldigten, sondern auch für dessen Familie, Freunde, Bekannte. Mit der Inhaftierung treten vielfältige Fragen und Unsicherheiten auf. Nachfolgende möchten wir Ihnen einige Tipps geben.

  • Besuchserlaubnis
    Insofern Sie nicht in Verdacht der Mittäterschaft mit dem Beschuldigten stehen, können Sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine sogenannte Besuchserlaubnis beantragen. Sie können die Besuchserlaubnis selbst bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu dem Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens beantragen. Bitte vergessen Sie nicht, hierzu ihre gültigen Ausweispapiere mitzubringen. Gerne können wir das diese Tätigkeit auch für Sie übernehmen. Wir benötigen dann eine Kopie ‒ Vorder- und Rückseite ‒ ihres gültigen Ausweispapieres. Bis die Besuchserlaubnis vorliegt, vergehen durchschnittlich ca. 10 Werktage. Sobald Sie die Besuchserlaubnis haben, können Sie mit der JVA und dann (im Falle der richterlich angeordneten Besuchsüberwachung) mit dem LKA, Kripo, Zoll (oder welche Dienststelle sonst mit den Ermittlungen beauftragt ist) einen konkreten Besuchstermin vereinbaren.

  • Telefongenehmigung
    Jeder Inhaftierte hat eine gewisse Anzahl von Telefonaten im Monat zur Verfügung. Hierzu muss der Inhaftierte bei der Staatsanwaltschaft oder beim Haftrichter eine sogenannte Telefonerlaubnis beantragen. Diese wird genehmigt, insofern Sie nicht als Mittäter o. ä. in Verdacht stehen. Der Inhaftierte kann dann ‒ insofern er das Telefonat bezahlen kann ‒ die vorher genehmigten Nummern anrufen.

  • Fernseher, Radios etc.
    Es ist untersagt, Gefangenen Fernseher, Radios etc. zu übersenden, da in diesen Geräten verbotene Gegenstände versteckt sein könnten. Daher müssen die Geräte zuvor durch eine lizensierte Fachfirma „verplombt‟ werden. Die Fachfirma liefert die Geräte dann direkt in die JVA. Welche Fachfirma für welche JVA zuständig ist, erfahren Sie direkt in der JVA.