Straßenverkehrsrecht

Unsere Leistungen

  • Klärung unfallbedingter Ansprüche
  • Beratung und prozessuale Vertretung bei der Schadensregulierung
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche infolge von Verkehrsunfällen

Probleme mit dem Führerschein, die bei Alkoholfahrten auftreten können

  • Ab 0,0 Promille
    Innerhalb der zweijährigen Führerschein-Probezeit drohen € 250,— Geldbuße plus Punkte. Dazu kommen eine weitere Fahrprobe plus Aufbauseminar plus Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.

  • 0,3 Promille
    Bei alkoholbedingten (!) Ausfallerscheinungen drohen Geld- oder Haftstrafen bis zu einem Jahr, der Entziehung der Fahrerlaubnis und Punkte. Übrigens nicht nur nach einem Unfall. Alle nachgewiesenen (!) alkoholbedingten Ausfallerscheinungen wie zum Beispiel Torkeln oder Lallen reichen.

  • 0,5 Promille
    Auch ohne Ausfallerscheinungen droht eine Geldbuße von beim ersten Mal regelmäßig € 500,— (danach Verdoppelung), ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten sowie Punkte.

  • 1,1 Promille
    Auch ohne Ausfallerscheinungen droht (regelmäßig) eine Geldstrafe ungefähr in Höhe eines Monatsgehaltes oder eine Freiheitsstrafe. Dazu kommen die komplette Entziehung der Fahrerlaubnis für zumindest sechs Monate sowie Punkte.

  • 1,6 Promille
    Zusätzlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht (s. o. zu 1,1 Promille) verlangt anschließend die Führerscheinbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Ansonsten erteilt sie keine neue Fahrerlaubnis. Speziell diese Untersuchung sollte sehr gut vorbereitet sein, um unnötige Kosten und insbesondere unnötigen zusätzlichen Zeitverlust über die Sperrfrist hinaus zu vermeiden.

Diese nur unvollständige Auswahl zum Thema Alkohol ersetzt keine anwaltliche Überprüfung zweifelhafter Beschuldigungen. Nicht jedes Verfahren führt automatisch zur Verurteilung. Zweifelsfälle sollten zur Vermeidung von Rechtsnachteilen genauestens überprüft werden. Wir hoffen, dass Sie solche Probleme vermeiden können.